Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOGICA Medizintechnik GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Geschäftsvorgänge der LOGICA Medizintechnik GmbH mit Sitz in 23758 Oldenburg i. H, Deutschland.  Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend: Kunde). Sie gelten auch für alle künftigen gleichartigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  2. Vertragsschluss
    1. Alle Angebote, Lieferfristen und sonstige Zusagen sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Die angegebenen Preise verstehen sich netto – falls nicht anders schriftlich vereinbart – in EURO (€) zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer und gelten für Lieferung ab Werk.
    3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  3. Rahmen- und Abrufverträge
    1. Rahmen- und Abrufaufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der dem Rahmen-/ Abrufauftrag zugrunde liegenden Gesamtmenge.
    2. Soweit sich aus dem Vertrag keine bestimmten Abruftermine ergeben, ist die gesamte Menge des Rahmen-/ Abrufauftrages innerhalb von 12 Monaten seit Auftragserteilung abzurufen.
    3. Werden vom Kunden Abruftermine nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufes, die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu berechnen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über. Unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden bleiben unberührt.
  4. Urheberrechte, Geheimhaltung
    1. An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Durchführung der vertraglichen Leistungen zu verwenden.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen der LOGICA Medizintechnik GmbH, die von uns als vertraulich benannt oder gekennzeichnet werden, auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus Stillschweigen zu bewahren, solange und soweit diese Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder wir schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet haben.
  5. Lieferung, Gefahrenübergang
    1. Liefertermine/-fristen gelten ab Werk der LOGICA Medizintechnik GmbH, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung und gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie gelten als erfüllt, wenn die Ware zu dem vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet worden ist. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt in jedem Falle den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtliche Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
    2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
    3. Bei höherer Gewalt oder sonstiger für uns unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – tritt Lieferverzug nicht ein. Diese Ereignisse verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder sind wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
    4. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Lieferverzögerung beschränkt.
    5. Der Versand der Ware erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Ware als versandbereit gemeldet worden ist, spätestens mit der Absendung auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Art und Wege des Versandes sowie die Bestimmung des Versandortes sind – sofern nicht anders vereinbart – uns überlassen.
  6. Abnahme, Mängelrüge, Haftung, Gewährleistung
    1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen.
    2. Werden bei der Untersuchung erkennbare Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang gerügt, so gilt die Ware als genehmigt und vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für die einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden oder Mengenverluste aus.
    3. Unerhebliche Abweichungen von Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
    4. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge dürfen wir zunächst nacherfüllen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom  Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
    5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.
  7. Haftung
    1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  8. Meldepflichten, Weiterveräußerung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Vorkommnisse oder Beinahe-Vorkommnisse mit unseren Produkten unverzüglich anzuzeigen, und zwar unabhängig davon, ob sie nach den jeweils anwendbaren Vorschriften für Medizinprodukte gegenüber Behörden meldepflichtig sind.
    2. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Produkte hat der Kunde durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei und nach der Veräußerung alle jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen für Medizinprodukte, eingehalten werden.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
    3. Das Bekanntwerden von Tatsachen, die ernste Bedenken an die Kreditwürdigkeit des Kunden begründen und dadurch unser Vergütungsanspruch gefährdet erscheint, und die Weigerung des Käufers, die Erfüllung des Vertrages durch Zug- um-Zug-Leistung zu gewährleisten, berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Zahlung
    1. Rechnungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar frei Zahlstelle von uns.
    2. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei uns bzw. der Tag der Gutschrift auf einem unserer  Bankkonten. Gutschriften sind zu skontieren, wenn die ihnen zugrundeliegende Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt wird.
    3. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen Posten verwendet.
    4. Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen behalten wir uns vor, bei Zahlungsverzögerung ohne Mahnung Zinsen in Höhe banküblicher Kreditzinsen vom Rechnungsbetrag zu berechnen, im übrigen Verzugszinsen in Höhe der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Zinsen.
    5. Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet werden oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg i. H.
    2. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Teilunwirksamkeit

    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

LOGICA Medizintechnik GmbH
Sebenter Weg 44, 23758 Oldenburg i. H.
Deutschland
Geschäftsführerin: Anne Forberg

HRB Nr. 574 OL / Amtsgericht Lübeck
Steuernummer: 22 298 06028
USt-IdNr.: DE 135 129 770
Fon +49 (0) 4361 50818-0
Fax +49 (0) 4361 50818-88
www.logicamed.de